Häufig gestellte Fragen - FAQ
Wann sollte man buchen, um seinen Wunschtermin zu bekommen?
Sie sollten ca. 4-8 Wochen vor ihrem Wunschtermin, die Termine zur Buchung anfragen. Gelegentlich sind aber auch noch kurzfristig Termine zu erhalten.
Welche Voraussetzung habe ich als TeilnehmerIn?
- Neben Ihrem eigenen Fahrzeug benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis
- Der Teilnehmer versichert, nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Substanz zu stehen
- Der Teilnehmer hat sich während des Sicherheitstrainings diszipliniert zu verhalten
- Auf dem gesamten Trainingsgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenzulassungsordnung (StVZO)
- Während des Sicherheitstrainings besteh die Gurtpflicht
- Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet
Welche Vorbereitungen sollte ich an meinem Fahrzeug durchführen:
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand und technisch einwandfrei ist
- bei winterlichen Witterungsverhältnissen ist die Bereifung von Winter-/Ganzjahresrädern mit entsprechender Kennzeichnung vorgeschrieben.
- Prüfen Sie den Reifenluftdruck und Ölstand gemäß Herstellervorgabe
- Innenraum von losen Gegenständen befreien oder entsprechend sichern, sodass beim Ausweichen nichts ins Rutschen gerät
- Stellen Sie sicher, dass der Kraftstofftank voll betankt, ist
- Auch Elektrofahrzeuge müssen vollgeladen am Training teilnehmen
- Es gilt eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6mm.
- Die Teilnahem mit Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen ist nicht möglich
Welche Vorbereitungen muss ich als TeilnehmerIn wissen?
Der Trainingstag bedeutet für Sie auch Konzentration und Anstrengung; Sie sollten daher körperlich fit sein. Tragen Sie bitte der Witterung angepasste Kleidung und Schuhwerk, da sie sich während des Trainings auch außerhalb des Fahrzeugs im Freien aufhalten werden.
Welche Vorbereitungen sind zu treffen, um an Motorrad-Trainings teilzunehmen?
Bei Ihrem motorisierten Zweirad bitten wir Sie vor dem Training
- dafür zu sorgen, dass es in verkehrssicherem Zustand ist und technisch einwandfrei ist
- Luftdruck und Ölstand zu kontrollieren,
- sicherzustellen, dass der Kraftstofftank voll ist
- die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6mm gegeben ist
- die Teilnahem mit Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen ist nicht möglich
Muss ich als MotorradfahrerIn Sicherheitsbekleidung tragen?
Aus Sicherheitsgründen müssen wir auf komplette Schutzbekleidung bestehen:
- ein Integralhelm mit ECE-Prüfzeichen
- Motorradbekleidung mit ECE-Protektoren
- Motorradhandschuhe
- Schaft- oder Motorradstiefel, die über den Knöchel reichen. Schnürsenkel müssen so gesichert werden, dass en Verhaken an den Fahrzeugteilen ausgeschlossen ist
Ausgenommen hiervon sind die BMW-Motorrad RIDES. Hier erhalten Sie neben der Maschine auch die passende Schutzausrüstung.
Achtung: Nicht vorhandene Schutzkleidung kann zum Trainingsausschluss führen!
Welche Voraussetzungen habe ich zu beachten, wenn ich an einem Caravan-/ Wohnmobil-Training teilnehme?
- Freie Sicht nach vorne, nach hinten und zur Seite
- Ist der Caravan breiter als das Fahrzeug, sind zusätzliche Wohnwagenspiegel ein Muss, aus diesem Grund ist es wichtig, die verlängerten Außenspiegel mit zum Training zu bringen
- Sollten sich Ladungen im Caravan / Wohnmobil befinden, sind diese ordnungsgemäß zu verstauen und ggf. wenn nötig zu sichern, sodass beim Ausweichen keine Gegenstände herumfliegen können
An wen wendet sich das ADAC-Fahrsicherheitstraining?
Das ADAC-Fahrsicherheitstraining wendet sich an alle Verkehrsteilnehmer. Egal ob Fahranfänger oder Vielfahrer – jeder kann durch das Training seinen Fahrstil verbessern und durch eine vorausschauende Fahrweise gefährlichen Situationen aus dem Weg gehen.
Was lerne ich beim ADAC-Fahrsicherheitstraining?
Beim ADAC-Fahrsicherheitstraining sensibilisieren wir Sie für mögliche Gefahrensituationen im Straßenverkehr.
Der Gewinn an Sicherheit lässt Sie gelassener im Straßenverkehr reagieren. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, Notmanöver auf verschiedenen Fahrbahnzuständen zu erproben. Darüber hinaus thematisieren wir die Fahrphysik und moderne Fahrzeugtechnik wie ABS, ESP, und weitere Assistenzsysteme, die Sie in den Übungen erleben können.
Muss ich ADAC-Mitglied sein, um ein ADAC-Fahrsicherheitstraining machen zu dürfen?
Nein. Das ADAC-Fahrsicherheitstraining richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer.
Was muss ich tun, um einen Zuschuss von einer Berufsgenossenschaft zu erhalten?
Für Angestellte oder Arbeitnehmer fördern die Berufsgenossenschaften die Teilnahme an ADAC-Fahrsicherheitstrainings. Grund ist die Vermeidung von Unfällen bei Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte.
Die Abrechnung erfolgt, sofern nichts anderes vermerkt, durch uns direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft.
Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor dem Training, ob Ihre Berufsgenossenschaft das Training bezuschusst.
Wenn ja, muss vor dem Training bei Ihrer Berufsgenossenschaft beantragt werden. Sollte der Zuschuss genehmigt werden, erhalten Sie ein Formular oder einen Gutschein, das/den Sie dann bitte am Trainingstag bei uns abgeben.
Bei Fragen zum Ablauf einer Buchung mit BG/UK-Zuschüssen schauen Sie gerne in unseren Leitfaden.
Gerne helfen wir auch bei Fragen zu Ihrem Antrag bei der BG. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 06221/7110911 an. Wir beraten Sie gerne!
Kann ich das Training kurzfristig absagen?
Bis zwei Wochen vor dem bestätigten Trainingsbeginn kann der Teilnehmer seine Teilnahme absagen.
Bei späteren Absagen, das heißt weniger als zwei Wochen vor dem bestätigten Trainingsbeginn, werden Stornogebühren berechnet. Dies gilt auch im Falle von Krankheit, mangelnder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges etc. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung grundsätzlich schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen.
Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim Veranstalter. Die Stornogebühr beträgt bei Absage zwischen dem 14. und 8. Tag vor der Veranstaltung 20 % der Trainingsgebühr. Bei Absage ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung werden 100 %. Auch beim Nichterscheinen werden 100 % des Preises fällig.
Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrer Buchung eines Fahrsicherheitstrainings unseren Stornoschutz für 15,00 € inkl. MwSt. abzuschließen. Dieser beinhaltet eine einmalige kostenlose Umbuchung. Die Umbuchungsanfrage muss schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail vor dem Training bei uns eingehen. Ohne Stornokostenschutz ist keine kostenfreie Umbuchung möglich.
Kann ich Firmen-/Gruppenbuchung stornieren?
Bei Stornierungen zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung behalten wir uns vor, 80% der Trainingsgebühr als Stornogebühr einzubehalten. Bei Stornierungen ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung, behalten wir uns vor, die volle Trainingsgebühr als Stornogebühr einzubehalten.
Was verstehe ich unter dem Stornokostenschutz?
Bei der Buchung des Trainings kann für 15,00 € pro Person ein Stornokostenschutz abgeschlossen werden.
Der Stornokostenschutz gilt nur für unvorhergesehene Ereignisse. Ein unvorhergesehenes Ereignis liegt vor, wenn das Fahrzeug, mit dem das Fahrsicherheitstraining durchgeführt werden soll, wegen eines Unfalls, einer Panne oder eines sonstigen Schadenseintritts nicht zur Verfügung steht. Außerdem liegt ein außergewöhnliches Ereignis vor, wenn der Teilnehmer am Termin des Fahrsicherheitstrainings erkrankt ist.
Ein einmaliges kostenfreies Umbuchen des Kurses oder eine Stornierung innerhalb der Frist von 14 Tagen vor dem Kurstermin ist möglich, sofern die Zusatz-Leistung „Storno-Schutz“ bei der Veranstaltungsbuchung hinzugebucht wurde und das hierfür zu zahlende zusätzlich Entgelt gezahlt worden ist.
Wie bestelle ich einen Gutschein?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Telefonisch unter 06221/7110911
2. Einfach online unter „Gutschein buchen“
Wie lange ist ein Gutschein gültig?
Der Gutschein ist innerhalb von drei Jahren einzulösen.
Unsere Gutscheine können, mit dem Gutscheinwert, an anderen Standorten innerhalb der gesetzlichen Gültigkeit eingelöst werden (31.12. des Ausstellungsjahres plus 3 Jahre). Es kann sein, dass Sie einen Differenzbetrag zahlen müssen.
Kann ich ein Gutschein stornieren?
Im Falle einer Gutscheinstornierung wird je nach Erwerbsdatum eine Storno- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Findet das Training bei jedem Wetter statt?
Grundsätzlich finden unsere Fahrsicherheitstrainings bei jedem Wetter statt, auch für Motorradfahrer.
Wir behalten und jedoch vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnahme, oder bei extremen Witterungsverhältnissen, das Sicherheitstraining abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen.
Kann ich zu einem gebuchten Kurs auch eine Vertretung schicken?
Ja. Die Teilnahme am Kurs ist übertragbar. Der Ersatz muss nur seine Daten bei der Anmeldung angeben, damit die Urkunde und etwaige Versicherungen auf die richtige Person lauten.
Gibt es Pausen während des Trainings?
Jede Übung wird in der Grupp voran besprochen, was Ihnen die Gelegenheit bietet, sich auch außerhalb des Fahrzeuges zu erholen. Sie sitzen daher nicht für mehrere Stunden ununterbrochen am Steuer.
Bei unseren Ganztagstrainings wird das Training für eine einstündige Mittagspause unterbrochen.
Gibt es Verpflegung während des Trainings?
Die Kosten für etwaige Getränke und Verpflegung vor Ort sind nicht im Trainingspreis inbegriffen.
In Heidelberg wird zukünftig ein Catering angeboten, nähere Informationen hierzu, sowie Kosten können erst zu einem späteren Zeitpunkt angegeben werden.
In Kronau befindet sich eine Gaststätte auf dem Gelände.
In Karlsruhe bringen Sie sich bitte eigene Verpflegung mit.
Insbesondere bei sommerlichen Temperaturen ist das Mitführen von ausreichenden Getränken für die Zeit zwischen den Übungen auf dem Gelände empfehlenswert.
Bin ich beim Training versichert?
In der Regel gelten bei den ADAC-Fahrsicherheitstrainings die auf das Fahrzeug des Teilnehmers abgeschlossenen Autoversicherungen. Bei Bedarf informieren Sie sich vorsichtshalber noch mal bei Ihrem Anbieter. Eine zusätzliche Versicherung bieten wir leider nicht an.
Kann ich auch mit einem E-Fahrzeug teilnehmen?
Selbstverständlich ist die Teilnahme bei allen Trainingsvarianten auch mit einem E-Fahrzeug möglich.
Bitte laden Sie das Fahrzeug vor dem Trainingstag idealerweise voll auf.
Denken Sie dabei bitte auch an den Verbrauch für die An- und Abfahrt sowie die gefahrene Strecke innerhalb der Übungen von ca. 100 km.
Am Standort in Heidelberg, bieten wir Ihnen bei einem Tageskurs während der Pause eine kostenlose Lademöglichkeit an unseren E-Ladestationen, bis zu 22 KW Ladeleistung, an.
Bitte denken Sie auf jeden Fall an Ihren Adapter für die Ladestation.
Bringt das ADAC-Fahrsicherheitstraining finanzielle Vorteile?
Die Teilnahme am ADAC-Fahrsicherheitstraining ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit. Deshalb gewähren viele Versicherungen, allen voran die ADAC Auto Versicherung, jedem Kursabsolventen einen Nachlass auf den Versicherungsbeitrag.
Hat ein Führerschein-Neuling (ab 17 Jahren) innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss eines Führerschein-Starter-Paketes ein ADAC-Fahrsicherheitstraining absolviert, so wird auch hier ein Nachlass auf den Tarifbeitrag gewährt.
Ist das Laden von E-Fahrzeugen außerhalb des Trainings möglich?
Nur in Heidelberg, verfügen wir über öffentliche Ladesäulen mit einer Ladeleistung von bis zu 22 KW.
Wie ist die Gruppengröße?
Die Gruppengröße variiert je nach Fahrsicherheitskurs zwischen 8 und 12 Personen. Das hat den Vorteil, dass unsere Trainer Sie im Fahrtraining genauestens im Blick haben, die Wartezeiten zwischen den Übungen nicht zu lang sind und Sie alle relevanten Infos erhalten.
Parallel können jeweils 2 Gruppen trainieren.
Darf beim Training eine Begleitperson mitfahren?
Beim Training darf eine Begleitperson ab 12 Jahren mitfahren. Da die passive Begleitperson auch vom Kurs profitiert, berechnen wir hier 25,00 € extra.
Beim Begleiteten Fahren (BF 17) erheben wir die Gebühr natürlich nicht.
Darf ich ein Tier mit zum Training mitnehmen?
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
Was mache ich, wenn ich eine Übung nicht mitmachen möchte?
Die Übungen sind nach menschenermessen ungefährlich und für jeden Teilnehmer zu meistern. Darüber hinaus haben die Trainer die Möglichkeit, den Schwierigkeitsgrad individuell zu variieren, so dass auch ängstliche Fahrer und Anfänger einen Lerneffekt haben. Aber natürlich kann man auch jederzeit eine Pause einlegen und den anderen Teilnehmern erst mal zuschauen. Es gibt keine Verpflichtung, die Übungen selbst zu fahren. Unsere Trainer sind darauf geschult, hier sehr sensibel auf die einzelnen Teilnehmer einzugehen.
Können sich auch 2 Teilnehmer ein Fahrzeug teilen?
Grundsätzlich ist es möglich, zu zweit mit einem Fahrzeug teilzunehmen. Dadurch kann es aber sein, dass Sie weniger Fahranteile haben.
Zwei Teilnehmer, die sich ein Auto teilen, zahlen jedoch beide den vollen Preis.
Sitzt ein Trainer mit im Auto?
Bei den Fahrübungen sind die Teilnehmer über Funk mit ihrem Trainer verbunden. Auf diese Weise kann der Trainer die Teilnehmer jederzeit ansprechen, ohne selbst mit im Fahrzeug zu sitzen.
Darf mit 17 Jahren bereits am Fahrsicherheitstraining teilgenommen werden?
Ja, Teilnehmer die am Begleiteten Fahren (BF 17) teilnehmen, können mit Ihrer eingetragenen Begleitperson am ADAC-Fahrsicherheitstraining teilnehmen.
Der Begleiter bei BF17-Fahrern ist verpflichtend. Für die Begleitperson wird keine Beifahrerpauschale erhoben.
Wird das Training mit dem eigenen oder einem gestellten Fahrzeug durchgeführt?
Das Training sollte mit dem eigenen Pkw durchgeführt werden, um bei diesem Alltags-Fahrzeug die Grenzen und Möglichkeiten kennenzulernen. Denn jedes Fahrzeug verhält sich anders und bietet auch eine andere Technikausstattung.
Training mit einem gestellten Pkw oder Motorrad ist nach vorheriger Absprache durch reguläre Anmietung möglich.
Besteht Gefahr für mich oder mein Auto? Wie hoch ist der Verschleiß?
Alle Übungen und Abläufe sind so gestaltet, dass ein Unfall nahezu ausgeschlossen ist. Bitte achten Sie auf den technischen Zustand ihres Fahrzeugs und halten Sie sich an die Anweisungen und Geschwindigkeitsvorgaben der TrainerIn. Für das äußerst geringe Restrisiko ist der. Der Verschleiß an Reifen, Bremsen und Stoßdämpfern im Tagesverlauf liegt bei ca. 100 Kilometern Autobahnfahrt.
An den Reifen entsteht kein messbarer Verschleiß. Die Übungen, bei denen es zu Verschleiß kommen kann, werden nur auf bewässerten Flächen durchgeführt.
Wird mein Fahrzeug während des Trainings verschmutzt?
Bei hohen Außentemperaturen und sonnigem Wetter kann es zu Kalkflecken auf dem Fahrzeug kommen. Wir empfehlen eine umgehende Reinigung nach dem Training, entweder in einer Waschanlage oder eine Handwäsche.
In beiden Fällen wird empfohlen, aufgrund der eventuell entstehenden Kalkflecken, eine Vorbehandlung wie folgt durchzuführen:
Essigreiniger und Wasser im Verhältnis 1:1 mischen und vor der Wäsche aufsprühen
Wie erfolgt die Bezahlung für die Fahrsicherheitstrainings?
Die Bezahlung kann per Rechnung, Überweisung, PayPal oder Sepa-Lastschriftverfahren erfolgen.
Wie lautet die Bankverbindung?
Kontoinhaber: LBBW Stuttgart
IBAN: DE84 6005 0101 7495 5009 81
BIC: SOLADEST600